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ForenübersichtFreeshardsWichtiges juristisches Problem...

Wichtiges juristisches Problem...

Mitglied-16505.02.2002, 09:09 Uhr
Ich werde mal denken, dieser Fake stammt 100% von dzdz
sie versuchen alle Shards down zu bekommen. Um ihre Player wieder zu holen.. die auf anderen Shards untergekommen sind.

Wir wurden auch getroffen.. Aber auch unser Rechtsanwalt ist davon Informiert, und wird dessen E-Mail Absender nachgehen.
Evt. werden wir uns auch außergerichtliche Schritte einig..

Bei einer Entschuldigung des Urhebers dieser E-Mail !

Wir verweisen (auf unten) was ihr gemacht habt ist Mundraub
2. Spamming 3.Zeitraub


PS: Laut Urteil vom 12.05.1998 des Landgerichtes Hamburg, ist man auch für den Inhalt der Links mit verantwortlich - die nach außerhalb dieser Seiten gehen. Dieses kann - lt. LG HH - man nur dadurch umgehen, wenn man sich ausdrücklich von den entsprechenden Inhalten distanziert.Und dieses tun wir ....

Nimmt dies in euren Download Bereich und ihr seid Abgesichert..

*gg* dann darf man ja gar keinen patch anbieten ?!?
Mitglied-13105.02.2002, 11:53 Uhr
Mitglied-165 hat geschrieben:
Ich werde mal denken, dieser Fake stammt 100% von dzdz
sie versuchen alle Shards down zu bekommen. Um ihre Player wieder zu holen.. die auf anderen Shards untergekommen sind.


ähm....... sag mal sonst geht es dir noch gut oder ?(
das war aber klar ich geb dir jetzt mal meine vermutung was du durch deine hertzerei ereichen willst :

1. dein shard ist wohl nicht der renner und viele sind nur da da dzdz down ist und hast nu angst das die jenigen wieder nach dzdz gehen wollen!

2. du willst den anderen spielern den spass kaputt machen nur weil sie versuchen ihren alten shard aufzubaun damit man dort wieder spielen kann und \"SPASS\" haben ! aber den scheinst du ja unbedingt kaput machen zu wollen

3. nur als hinweis was du alles in deinen Postings schreibst ist \"verleumnung\" ! du hast keine beweise also sag bitte nur solche sachen WENN du beweise hast und nicht einfach aus groll
gegen DZdZ


wie gesagt was du da behauptest ist das letzte und ein admin von einem shard der so einen mist macht hat sie in meiner sicht nich alle


(sorry an alle andere aber mir platzt bei so einem mist der kragen)
Mitglied-4805.02.2002, 12:33 Uhr
Psst, ganz ruhig.. ;-) )
Einmal tief durchatmen und den poster solchen geballten schwachfugs links liegenlassen (ich hab beim 3. versuch, durch sein post durchzusteigen, aufgegeben).

Zuviel aufregung geht nur auf die gesundheit 8)
--
Ich lagge so sehr, dass ich beim schleifen von 1000 ingots im sprint keine stamina verliere.
Gast05.02.2002, 15:20 Uhr
*gelöscht*
Mitglied-23805.02.2002, 18:21 Uhr
Grüsse,

ich bin einer der beiden Gründer des Shardes, \"Das Erbe jener die bewahrt werden müssen\".

Auch wir haben diese email mit gleichem Inhalt erhalten.

Wenn man sich die (bei Outlook) die Eigenschaften der mail ansieht, wird man folgendes entdecken:
------------------------------------------------------------------
Return-path: <nobody>
Envelope-to: [E-Mail entfernt]
Delivery-date: Sun, 27 Jan 2002 16:09:51 +0100
Received: from [195.8.243.65] (helo=brd1.controlpanel.de)
by mxng05.kundenserver.de with esmtp (Exim 3.22 #2)
id 16UqwE-0008Nn-00
for [E-Mail entfernt] ; Sun, 27 Jan 2002 16:09:46 +0100
Received: (from nobody@localhost)
by brd1.controlpanel.de (8.9.3/8.9.3/SuSE Linux 8.9.3-0.1) id QAA25549;
Sun, 27 Jan 2002 16:09:43 +0100
Date: Sun, 27 Jan 2002 16:09:43 +0100
Message-Id: <200201271509>
To: [E-Mail entfernt]
Subject: Einstellung Ihres Ultima Online Freeshards
From: \"GameMaster Darkness\" <support>
---------------------------------------------------------------------

Anhand dieser nobody@localhost + [E-Mail entfernt] , haben wir diese Mail als Fake abgestempelt. Es wurde wohl ein Proggie genutzt um eine andere email zu nutzen.

Ausserdem stimme ich euch in den vorgebrachten Punkten zu:

- zu formlos um ein offizielles Schreiben einer Firma zu sein die eine Rechtabteilung haben dürfte.

- mangelnde Informtionen über § und Vergehen.

Gruss

Vater Zerberus
http://www.daserbe.de
Mitglied-24506.02.2002, 15:31 Uhr
Hallo !

Also, es handelt sich hier meiner Meinung nach auch um einen sogenannten \"Fake\". Sollte es sich nicht um einen handeln, muss ich sagen, dass sich Origin Systems Inc. dann nicht gerade gut mit den Gesetzen auskennen. Es handelt sich hier um eine sogenannte \"Abmahnung\", die aber in dieser Form, also als E-Mail, keinerlei Rechtsgültigkeit besitzt.
Eine Abmahnung muss folgende Dinge beeinhalten um rechtsgültig zu sein:

1. Die Beschreibung des zugrundeliegenden Sachverhalts, d.h. eine Beschreibung der vorgeworfenen Verletzungshandlung in tatsächlicher Hinsicht und zwar so genau, dass der Abgemahnte den Vorwurf tatsächlich und rechtlich nachvollziehen kann.

2. Die Aufzählung der Rechtsfolgen der Verletzungshandlung und deren rechtliche Bewertung, wobei es unerheblich ist, wenn dem Abmahnenden Fehler unterlaufen und die angegriffene Handlung unter einer tatsächlich nicht anwendbaren Vorschrift gerügt wurde.

3. Die Aufforderung zur Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung, ist regelmäßig Teil der Abmahnung oder ist dieser als eigenständige Erklärung beigefügt. Mit Abgabe dieser Erklärung soll der Abgemahnte in Zukunft davon abgehalten werden, den gerügten Verstoß erneut zu begehen. Dies wird erreicht, indem der Abgemahnte dem Abmahnenden vertraglich zusichert, künftig einen solchen Verstoß nicht mehr zu gehen.

4. Die Fristsetzung für die Abgabe der strafbewehrten Unterlassungserklärung ist notwendig damit dem Abmahnenden die Glaubhaftmachung der Dringlichkeit gelingt, was im Rahmen einer einstweilige Verfügung Voraussetzung ist, damit die Verfügung erlassen werden kann. Fehlt die Glaubhaftmachung der Dringlichkeit und damit der Verfügungsgrund, muss sich der Abmahnende auf eine Klage im Hauptsacheverfahren verweisen lassen. Eine zu kurz bemessene Frist steht der Wirksamkeit der Abmahnung nicht entgegen, sondern setzt automatisch eine angemessene Frist in Gang. Ob eine angemessene Frist Stunden, Tagen oder Wochen dauern darf, ist für den Einzelfall zu entscheiden.

5. Die Androhung gerichtlicher Schritte im Falle des ergebnislosen Fristablaufes ist notwendig, da die Gerichte bei Fehlen der Drohung davon ausgehen, dass der Abgemahnte keinen Grund zur Klageerhebung gegeben hat.

6. Der Zugang der Abmahnung ist nach allgemeiner Ansicht nicht erforderlich, da die Abmahnung nach der Rechtsprechung eine Rechtshandlung und keine Willenserklärung ist. Mangelnde Kenntnisnahme durch den Abgemahnten steht der Wirksamkeit der Abmahnung nicht entgegen! Beweispflichtig ist der Abmahnende jedoch für eine ordnungsgemäße Absendung seiner Abmahnung. Abmahnungen kommen daher oft per Fax obwohl ein sicherer Nachweis des Zugangs fehlt und es sich letztendlich nur um eine Kopie handelt. Die Rechtsprechung hält diese Form der Abmahnung im Hinblick auf die Eilbedürftigkeit einer Abmahnung trotzdem für ausreichend. Der Abmahnende braucht im späteren Verfahren auf Erlass einer einstweiligen Verfügung lediglich die ordnungsgemäße Absendung des Fax per Sendeprotokoll glaubhaft zu machen. Das Übertragungsrisiko geht grundsätzlich zu Lasten des Abgemahnten.

Dies gilt aber nicht für E-Mails !!

Und dies ist auch der sprichwörtliche Springende Punkt. Vor Gericht hätte diese Art der Abmahnung kein Gewicht.


Nun zum Thema Clients und deren Download. Meines Wissens nach, ist diese \"Software\" urheberrechtlich geschützt und darf nicht ohne weiteres zum Download auf der eigenen Homepage angeboten werden.

Ich schlage deshalb vor, diese Software von der Homepage zu nehmen und statt dessen einen Link anzubieten, zur Homepage des Herstellers.

Zum Thema Hyperlink gibt es allerdings auch einiges zu beachten, damit man sich nicht strafbar macht.

Einige Gerichtsentscheidungen gehen davon aus, dass die Verlinkung mit fremden Seiten grundsätzlich erlaubt ist.
LG Verden, Entscheidung vom 7.12.1998 – AZ: 10 O 117/98 OLG Düsseldorf , CR 2000, 184.
Nach einer Entscheidung des OLG Celle vom 12.5.1999 – AZ: 13 U 38/99 muss der \"Linker\" aber insbesondere dann, wenn sein eigener Auftritt im geschäftlichen Verkehr erfolgt, deutlich machen, dass er durch den \"Link\" fremde Inhalte darstellt. Im Zweifel sollte er die Genehmigung des \"Angelinkten\" einholen.

Wer unkommentiert einen Link auf fremde Seiten setzt, macht sich grundsätzlich auch deren Inhalt zu Eigen. Dementsprechend kann er selbst zur Haftung herangezogen werden, wenn er sich nicht ausreichend von den \"angelinkten\" Inhalten distanziert.
LG Hamburg - Entscheidung vom 12. 5. 1998 - AZ: 312 O 85/98

Also, wer (externe) Hyperlinks anbringt, verweist auf das Werk eines anderen Webmasters. Die Inhalte des anderen Webmasters sind i.A. urheberrechtlich geschützt. Wer nun durch eine Verlinkung der Seite derart tätigt, daß diese im Frame seiner eigenen Seite - quasi als eigenes Werk erscheint, verletzt dieses Urheberrecht.

Abgesehen davon, daß es der Netiquette nicht entspricht, sich \"mit fremden Federn zu schmücken\" , kann es auch strafbar bzw. wettbewerbswidrig nach §1 UWG sein, Frame-Linking zu betreiben. Dies gilt aber nur dann, wenn die fremde Seite im eigenen Frame nicht mehr als \"fremd\" erkennbar ist. Ist dort also gleich zu Beginn des html-Dokuments klargestellt, woher die Information stammt (copyright-Hinweis, Homepagelink) liegt ein Verstoß gegen das UrhG nicht vor. Die Problematik um einen Verstoß solcher Links gegen das UWG ist noch nicht vollständig geklärt.
Sinnvoll ist es daher, statt dem Befehl \"\"target=\"eigenemainhtml\"\" den Befehl \"\"target=\"blank\"\" zu nutzen, um sämtliche Probleme zu umgehen.

So, das wars dann erstmal von meiner Seite aus. Reicht auch glaube ich erstmal. *g*

Falls noch irgendwelche Fragen aufkommen, ich helfe gerne.

Auf Bald

JT
Mitglied-606.02.2002, 16:29 Uhr
das sollte jetzt auch den letzen zweifler überzeugt haben :look:
--
[externes Bild: http://www.rund-um-die-werbung.de/computer.jpg]


Morgano / alter Sack des Forums - FreeShard Sektion
http://www.uoworld.de

http://www.ultimaworlds.de
Mitglied-4806.02.2002, 16:49 Uhr
Die geballte ladung.. :shock2:

Auf das hilfsbereite angebot kommt sicher der eine oder andere zurück ;)
Mitglied-24506.02.2002, 16:53 Uhr
Hallo!

Ja, ich hoffe auch, dass der Sachverhalt jetzt geklärt ist. Wichtig ist eigentlich immer nur, dass sowas via Post oder Fax versendet werden muss um rechtskräftig zu sein. Und eben die oben genannten Punkte enthält. Wenn Origin wirklich rechtliche Schritte hätte erwirken wollen, hätten sie 1. mit Sicherheit die Private Adresse desjenigen rausbekommen oder zumindest ihre eigene Geschäftsadresse angegeben, damit sich der Betreffende dort melden kann.

Auf Bald

JT
Mitglied-12307.02.2002, 15:54 Uhr
6 setzen, abmahnungen per e-mail sind seit 2000 rechtsgültig, genauso wie anrufe auch. man muss nur nachweisen können dass der angemahnte die e-mail gelesen hat, und das ist schwierig :)

desweiteren würde ich euch empfehlen den client nicht frei verfügbar zu machen, im mom sind alle freeshards noch zu klein, also keine konkurrenz zu osi, aber sobald ihr vielleicht die 1000er grenze sprengen solltet gehe ich davon aus dass ihr interessant werdet. denn osi verdient sein geld auch durch die clients die sie verkaufen, bei ein paar hundert leuten lohnt sich eine klage noch nicht, aber ab einer gewissen grössenordnung und einem dadurch entgangenen gewinn sieht die sache schon anders aus. bestes beispiel: napster
Mitglied-13007.02.2002, 17:51 Uhr
Mitglied-165 hat geschrieben:
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Wir wurden auch getroffen.. Aber auch unser Rechtsanwalt ist davon Informiert, und wird dessen E-Mail Absender nachgehen.
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Bei einer Entschuldigung des Urhebers dieser E-Mail !

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2. Spamming 3.Zeitraub


PS: Laut Urteil vom 12.05.1998 des Landgerichtes Hamburg, ist man auch für den Inhalt der Links mit verantwortlich - die nach außerhalb dieser Seiten gehen. Dieses kann - lt. LG HH - man nur dadurch umgehen, wenn man sich ausdrücklich von den entsprechenden Inhalten distanziert.Und dieses tun wir ....

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*gg* dann darf man ja gar keinen patch anbieten ?!?

Hey, du kannst nicht alles ex-dzdz in die Schuhe schieben!
Ich bin auch nicht allzugut auf meinen ehemaligen Shard zu sprechen, aber deswegen werde ich nicht gleich solche Anschuldigungen aussprechen. Deine Behauptung halte ich für völlig haltlos und aus der Luft gegriffen.
Mitglied-10107.02.2002, 18:51 Uhr
man verdammt lasst enlcih das dzdz.de
ich hab auch auf die eine wut weil sie arbeit von meinem freund geklaut haben und der jetzt nicht mehr in der uo freeshard community ist, aber sucht euch einen anderen shard und lasst die dzdz leute alleine...
Mitglied-607.02.2002, 19:23 Uhr
jaja jetzt reitet nicht so auf dem kleinen sätzchen rum :)
--
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Morgano / alter Sack des Forums - FreeShard Sektion
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Mitglied-4819.02.2002, 15:58 Uhr
Zum thema fake-mails:

http://www.bild.de/service/archiv/2002/feb/19/news/email/email.html


Demnächst bekommen die noch mit, dass es neuerdings leute gibt, die urheberechtlich geschütztes material tauschen. Skandal!

lol ich liebe dieses \"blatt\"

--
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